- Buch (inkl. Autor, Titel, Jahr) oder
Zeitschrift (inkl. Titel, Jahr, Band und/oder Seitenzahl)
- geplante Ausleihfrist
Leihfrist
Die Grundleihfrist beträgt in der Regel 2 Monate.
Danach erfolgt die erste Mahnung. Längere Leihfristen (maximal 1 Jahr) können Sie beantragen,
wobei das Buch oder die Zeitschrift bei anderweitigem Bedarf trotzdem schon früher zurückgerufen werden kann.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt normalerweise per Post als eingeschriebener Brief resp. eingeschriebenes Paket.
Ein persönliches Abholen oder Zurückgeben von Büchern und Zeitschriften ist nur dann möglich,
falls vorher mit dem Bibliothekar ein Termin vereinbart wurde.
Rückgabe
Bitte senden Sie die Bücher und Zeitschriften sobald wie möglich zurück
(auch vor längerer Abwesenheit oder mehrwöchigen Ferien), damit sie wieder für andere Benutzer verfügbar sind.
Für die Rückgabe gilt dasselbe wie für die Lieferung (siehe oben).
Weitergabe
Die Weitergabe von ausgeliehenen Büchern und Zeitschriften ohne Wissen des Bibliothekars ist eigentlich nicht erlaubt
(schon gar nicht an Nicht-HE-Mitglieder).
Wird ein Buch oder Zeitschrift an Dritte weitergegeben, so haftet trotzdem der eigentliche Ausleiher für das Buch oder die Zeitschrift
(gilt auch für die Bezahlung der Mahnungen; der eigentliche Ausleiher muss dann selbst schauen, wie er die von den Mit-Ausleihern verursachten Kosten aufteilt resp. eintreibt).
Verlängerung
Die Leihfrist kann zweimal um je einen Monat verlängert werden. Die Verlängerung sollte schriftlich eingereicht werden.
Falls das Buch oder die Zeitschrift bereits für einen anderen Benutzer vorgemerkt ist,
muss es innerhalb einer Woche zurückgeschickt werden.
Haftung
Entliehene Bücher sind Ihnen anvertrautes Gut, für dessen Beeinträchtigung, etwa durch Anstreichungen,
Sie haftbar gemacht und in schweren Fällen von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden.
Bei Verlust müssen Sie für ein Ersatzexemplar im Orginal oder als Kopie in guter Qualität aufkommen.
Mahnungen und Gebühren
Eine Mahnung erfolgt, wenn Sie die Leihfrist überschritten oder die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt haben.
Die erste Mahnung ist nicht kostenpflichtig.
Sie werden aufgefordert, die überfälligen Bücher resp. Zeitschriften zurückzusenden oder die Ausleihe zu verlängern.
Von der zweiten Mahnung an wird eine Gebühr erhoben, und zwar pro Buch oder Zeitschrift Euro 5.- für die zweite Mahnung,
resp. Euro 10.- für die dritte Mahnung.
Auskunft
Für Fragen bezüglich Ausleihe oder vorhandener Literatur können Sie sich an den Bibliothekar wenden.
Schlussbestimmung
Jeder Ausleiher unterliegt diesen Bestimmungen und akzeptiert sie automatisch beim Ausleihen von Büchern resp. Zeitschriften.
Schenkungen von neuen oder alten Büchern/Zeitschriften über Taglilien
(oder falls darin Artikel/Kapitel über Taglilien enthalten sind) oder auch
Geldgaben sind immer willkommen und können an den Bibliothekar für
Bücher und Zeitschriften (Adresse siehe oben) geschickt werden. Bitte
Schenkungen mit dem folgenden Vermerk versehen:
"Schenkung für die HE-Bibliothek".